Dies ist eine Übersetzung der niederländischen Fassung. Bei Abweichungen ist die niederländische Fassung maßgeblich.
Artikel 1. Begriffe
- WEDO Flex: WEDO Flex, Horsterweg 418, 5928 NJ Venlo, eingetragen im niederländischen Handelsregister (KvK) unter der Nummer 78627001.
- Auftraggeber: die Partei, die mit WEDO Flex einen Vertrag schließt (Entleiher).
- Zeitarbeitskraft: die Person, die bei WEDO Flex angestellt ist und beim Auftraggeber eingesetzt wird.
- Auftrag: der Vertrag, mit dem WEDO Flex dem Auftraggeber eine oder mehrere Zeitarbeitskräfte überlässt (Arbeitnehmerüberlassung) oder einen Bewerber sucht und auswählt, der beim Auftraggeber in ein Arbeitsverhältnis eintritt (Personalvermittlung).
Artikel 2. Geltungsbereich
- Diese Bedingungen gelten für alle Angebote und Aufträge von WEDO Flex.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, WEDO Flex hat ihnen schriftlich zugestimmt.
- Abweichungen von diesen Bedingungen gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart sind.
Artikel 3. Zustandekommen des Auftrags
- Ein Auftrag kommt durch schriftliche Bestätigung von WEDO Flex oder mit Beginn der Ausführung durch WEDO Flex zustande.
- Der Auftraggeber beschreibt vorab richtig und vollständig die Funktion, die Tätigkeiten, die Arbeitszeiten, den Arbeitsort und die geltenden Arbeitsbedingungen.
Artikel 4. Dauer und Beendigung
- Ein Auftrag wird befristet oder unbefristet erteilt.
- Der Auftraggeber kann einen unbefristeten Auftrag beenden oder die Anzahl der Zeitarbeitskräfte verringern, indem er dies spätestens einen Arbeitstag im Voraus mitteilt, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart ist.
- Die Beendigung des Auftrags lässt die Verpflichtungen des Auftraggebers für bereits geleistete Arbeitsstunden unberührt.
Artikel 5. Leitung und Aufsicht
- Die Zeitarbeitskraft arbeitet unter der Leitung und Aufsicht des Auftraggebers. Das Weisungsrecht liegt beim Auftraggeber.
- Der Auftraggeber setzt die Zeitarbeitskraft nur für die vereinbarten Tätigkeiten und am vereinbarten Ort ein und überlässt sie nicht an Dritte weiter.
Artikel 6. Arbeitsbedingungen und Arbeitsschutz
- Der Auftraggeber sorgt für einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz gemäß dem niederländischen Arbeitsschutzgesetz (Arbeidsomstandighedenwet) und Artikel 7:658 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (Burgerlijk Wetboek).
- Der Auftraggeber informiert die Zeitarbeitskraft vor Arbeitsbeginn über die Risiken der Tätigkeit und sorgt für die erforderliche persönliche Schutzausrüstung und Unterweisung.
- Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten einer Zeitarbeitskraft meldet der Auftraggeber unverzüglich WEDO Flex und, soweit gesetzlich vorgeschrieben, der niederländischen Arbeitsinspektion (Nederlandse Arbeidsinspectie).
Artikel 7. Arbeitsbedingungen der Zeitarbeitskraft
- WEDO Flex ist Mitglied der ABU (niederländischer Verband der Zeitarbeitsunternehmen) und wendet den ABU-Tarifvertrag für Zeitarbeitnehmer (ABU-cao) an.
- Der Auftraggeber teilt WEDO Flex rechtzeitig und vollständig die Vergütung und sonstigen Arbeitsbedingungen mit, die bei ihm für vergleichbare Arbeitnehmer gelten, einschließlich aller Änderungen, damit WEDO Flex die Zeitarbeitskraft korrekt vergüten kann.
Artikel 8. Stunden und Tarif
- Der Auftraggeber bezahlt nur die Stunden, die die Zeitarbeitskraft tatsächlich gearbeitet hat, zum vereinbarten Stundensatz. Zuschläge und Zulagen gemäß ABU-Tarifvertrag werden zusätzlich berechnet.
- Der Auftraggeber erfasst die geleisteten Stunden richtig und vollständig und bestätigt sie wöchentlich. Erfolgt innerhalb von zwei Arbeitstagen keine Rückmeldung, gelten die von der Zeitarbeitskraft angegebenen Stunden als bestätigt.
- WEDO Flex ist berechtigt, den Tarif anzupassen, wenn sich Löhne oder gesetzliche Abgaben ändern, etwa durch eine tarifliche Lohnerhöhung im ABU-Tarifvertrag oder geänderte Sozialversicherungsbeiträge.
Artikel 9. Rechnungsstellung und Zahlung
- WEDO Flex rechnet wöchentlich auf Grundlage der bestätigten Stunden ab.
- Der Auftraggeber zahlt innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug, Aufrechnung oder Zurückbehaltung.
- Bei Zahlungsverzug schuldet der Auftraggeber ohne Mahnung die gesetzlichen Verzugszinsen für Handelsgeschäfte sowie angemessene Inkassokosten.
- Der Auftraggeber kann einen Teil des Rechnungsbetrags auf das G-Konto (Sperrkonto) von WEDO Flex überweisen. So begrenzt er sein Haftungsrisiko als Entleiher für Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge und Umsatzsteuer.
Artikel 10. Krankheit und Ersatz
Fällt eine Zeitarbeitskraft wegen Krankheit oder aus einem anderen Grund aus, bemüht sich WEDO Flex, so schnell wie möglich Ersatz zu stellen. Für nicht geleistete Stunden entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.
Artikel 11. Personalvermittlung
- Bei der Personalvermittlung schlägt WEDO Flex Bewerber vor, die beim Auftraggeber direkt angestellt werden können.
- Wird ein vorgeschlagener Bewerber innerhalb von zwölf Monaten nach dem Vorschlag beim Auftraggeber eingestellt, schuldet der Auftraggeber die vereinbarte Vermittlungsprovision.
- Die Höhe der Vermittlungsprovision und eine etwaige Garantieregelung sind im Angebot festgelegt.
Artikel 12. Übernahme einer Zeitarbeitskraft
- Der Auftraggeber darf eine Zeitarbeitskraft selbst einstellen. Er teilt dies WEDO Flex vorab mit.
- Stellt der Auftraggeber eine Zeitarbeitskraft ein, bevor diese 1.040 Stunden über WEDO Flex bei ihm gearbeitet hat, schuldet er eine angemessene Übernahmegebühr gemäß Angebot.
Artikel 13. Haftung
- WEDO Flex wählt Zeitarbeitskräfte sorgfältig aus, haftet jedoch weder für Schäden, die eine Zeitarbeitskraft dem Auftraggeber oder Dritten zufügt, noch für Verpflichtungen, die eine Zeitarbeitskraft eingeht.
- Der Auftraggeber stellt WEDO Flex von Ansprüchen von Zeitarbeitskräften und Dritten frei, die sich daraus ergeben, dass er seine Pflichten nicht erfüllt, einschließlich der Pflichten aus Artikel 6.
- Die Haftung von WEDO Flex ist in jedem Fall auf den Betrag begrenzt, den ihre Haftpflichtversicherung im jeweiligen Fall auszahlt, und falls keine Auszahlung erfolgt, auf den für den Auftrag in den letzten drei Monaten in Rechnung gestellten Betrag.
Artikel 14. Vertraulichkeit und Datenschutz
- Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich.
- Der Auftraggeber verwendet personenbezogene Daten von Zeitarbeitskräften und Bewerbern nur zur Ausführung des Auftrags und behandelt sie sorgfältig gemäß der DSGVO. Siehe auch unsere Datenschutzerklärung.
- Für die Nutzung der Website von WEDO Flex, einschließlich Cookies und Diensten für Website-Statistiken, gilt die Datenschutzerklärung. Analyse-Cookies setzen wir nur mit Einwilligung der Besucher; die jeweils genutzten Dienste sind in der Cookie-Übersicht der Datenschutzerklärung aufgeführt.
Artikel 15. Wtta
WEDO Flex erfüllt die Anforderungen des Wtta (Wet toelating terbeschikkingstelling arbeidskrachten, das niederländische Zulassungsgesetz für die Arbeitnehmerüberlassung). Ab dem 1. Januar 2027 darf der Auftraggeber nur noch mit nach dem Wtta zugelassenen Verleihern zusammenarbeiten.
Artikel 16. Anwendbares Recht und Streitigkeiten
- Für alle Aufträge gilt niederländisches Recht.
- Für Streitigkeiten ist die Rechtbank Limburg (Bezirksgericht Limburg) zuständig.